Unternehmer können ab dem 1. Januar 2024 Kundengeschenke bis 50 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgaben absetzen.
Bis 2023 waren es nur bis zu 35 Euro.
(Quelle: https://www.finanztip.de/geschenke-an-geschaeftsfreunde/)
Unternehmer können ab dem 1. Januar 2024 Kundengeschenke bis 50 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgaben absetzen.
Bis 2023 waren es nur bis zu 35 Euro.
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